Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker
Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025
Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.
Landmarkt am 27. September auf dem Historischen Marktplatz und in die Eisenbahnstraße bis zum Rondell
Verlängerung der Allgemeinverfügung der Kreisstadt Homburg
zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg
Sowie des Verbots des Verzehrs von Alkohol auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Homburg erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit Artikel 2 § 2 Abs. 4 sowie § 7 Abs. 9 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 01.05.21 in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung:
Die Ziffer 7.) der Allgemeinverfügung wird wie folgt neu gefasst:
„Die am 25.03.21 veröffentlichte Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 30. Juni 2021.“
Begründung:
Zur Begründung wird auf die weiterhin gültige Begründung der Ausgangsverfügung verwiesen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisstadt Homburg, Am Forum 1, 66424 Homburg oder bei dem Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 5, 66424 Homburg, erhoben werden.
Sie haben das Recht, gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.
Homburg, 11.05.21
Der Oberbürgermeister
In Vertretung