Topaktuell

Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025

Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.

Das Gewerbeamt bleibt am Montag, 6. Oktober ganztägig geschlossen.

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Verkaufsoffener Sonntag am 05. Oktober 2025 von 13 bis 18 Uhr

Aufgrund eines Kanaleinbruches kommt es in der Neuen Industriestraße in der Zeit vom 7.10. voraussichtlich bis zum 31.10. zu Verkehrseinschränkungen.

Widerspruch Wehrpflicht

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 25.Oktober 2022

Der Oberbürgermeister
i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 09.11.2022 | Drucken