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Bebauungsplan „Westlich der Remise, 1. Änderung und 1. Erweiterung“, hier: Bekanntmachung über die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden an der Planung

KREISSTADT HOMBURG                                                     
Homburg, den 09.10.2026

 

Bekanntmachung

 

der Beschlüsse des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan „Westlich der Remise, 1. Änderung und 1. Erweiterung“, Gemarkung Homburg

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Remise, 1. Änderung und 1. Erweiterung“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen beschlossen.

 

Ebenso hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Anpassung der Straßenverkehrsfläche und der Erweiterung des Geltungsbereichs, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die bestehende Erschließungssituation dauerhaft und rechtssicher abzubilden sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

 

Da sich die vorliegende 1. Änderung vornehmlich auf die korrekte Abbildung der Straßenverkehrsfläche bezieht, bleiben die Grundzüge der Planung (Planungsrecht für ein Industriegebiet) gewahrt. Die übrigen Festsetzungen der derzeit rechtskräftigen Planfassung bleiben von der vorliegenden 1. Änderung unberührt und behalten Ihre Gültigkeit.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,7 ha und umschließt den Straßenraum der Straße „An der Remise“ in der Gemarkung Homburg. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Remise, 1. Änderung und 1. Erweiterung“:

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL Saarland, 2026; Bearbeitung AGSTA - Umwelt GmbH

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbe

zogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen dar. Damit kann der Bebauungsplan vorwiegend gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der östliche Teilbereich der Straße „An der Remise“ wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Dieser Teil ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung anzupassen

 

Gemäß §§ 13a,13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom

 

26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026

 

auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus – Aktuelle Informationen – Bekanntmachungen Bauen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

 

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, im 4. Stock vor Zimmer 433, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Kreisstadt Homburg, den 09.10.2026

 

Der Oberbürgermeister

Michael Forster

 

  Veröffentlicht am: 24.10.2026 | Drucken