Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs
Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli
KREISSTADT HOMBURG Homburg, 29.06.2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“, Gemarkung Homburg
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 09.06.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 10.000 m².
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel COEUR“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den dazugehörigen Gutachten, liegt im Rathaus, Am Forum 5, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft erteilt.
Geltungsbereich (Quelle: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta UMWELT)

Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Kreisstadt Homburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:
Nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Kreisstadt Homburg, den 29.06.2026
Der Oberbürgermeister
Michael Forster
