Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs
Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli
Am vergangenen Freitag, den 31.03.2023, fanden in den Abendstunden Kontrollen von Gaststättenbetrieben mit dem Schwerpunkt „Shisha-Bars“ in Homburg statt. Teilnehmende Behörden waren diesmal das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt sowie verschiedene Einheiten des Zolls.
Kontrollschwerpunkte der insgesamt 14 Einsatzkräfte waren die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Einhaltung des Tabaksteuerrechts sowie die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Shishas in Betriebsräumen von Gaststätten der Stadt Homburg.
Im Laufe des Abends wurden insgesamt vier Gastronomiebetriebe aufgesucht und vier Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Der Zoll stellte dabei knapp 75 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Es wurden insgesamt vier Straf- und vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
Außerdem konnten folgende Verstöße im Bereich Schwarzarbeit festgestellt werden: Drei Arbeitnehmer*innen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einem Beschäftigten besteht der Verdacht des Leistungsbetrugs. Die Stadt Homburg stellte in allen Shishabars Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest und auch die Hygienezustände der sogenannten Shisha-Küchen ließen zu wünschen übrig. Weitere Kontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz sind nicht auszuschließen. Die Umsetzung der Homburger Allgemeinverfügung muss bei den Betreibern deutlich besser werden, das heißt, dass die Überwachung und Dokumentation der Kohlenstoffmonoxid-Konzentration verbessert werden muss, als auch die vorgeschriebenen Warnhinweise im Eingangsbereich umgehend anzubringen sind. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden durch die Gewerbebehörde eingeleitet.
Die gemeinsamen Kontrollen waren in jedem Fall ein Erfolg und werden auch in Zukunft wiederholt.
