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Erstellt durch Ortspolizeibehörde Stadt Homburg, lediglich Hilfsmittel, kein Ersatz für den Blick in die VO-CP!
Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum von mehr als 5 Personen ist verboten.
Maximal zwei Haushalte, bzw. der familiäre Bezugskreis (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister). Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten.
Angehörige des eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes, bzw. des familiärer Bezugskreis
Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Personen max. 5.
Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
Ausnahmen an Weihnachten:
Veröffentlicht am: 16.12.2020 | Drucken
