Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee vom 17. Juni bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Rathaus und Nebenstellen am 22. Juni für einige Stunden geschlossen
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Wertstoffzentrum am Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet - Grünschnittannahme bei der Firma Jacoby entfällt am 26. Juni
Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz.
Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.
Mehr Informationen
Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.
Veröffentlicht am: 24.05.2023 | Drucken