Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai
Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen
Standesamt schließt am 21. April etwas früher
Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen in der Fruchthallstraße im Zuge der Baumaßnahme.
Das kennen viele, die bereits schon einmal eine Immobilie gekauft haben: Man will wie so viele andere Dinge auch die Übernahme der Abfalltonnen am Haus regeln, aber der dazu benötigte Grundbucheintrag liegt noch nicht vor.
Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt unter www.evs.de ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.
Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden.
Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular.
Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend einen Vorauszahlungsbescheid.
Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der EVS-Homepage www.evs.de.
