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Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

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Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Kontrolle erfolgt im Rahmen eines Vertrags - Stadtverwaltung informiert über „Knöllchen“ auf dem Uni-Campus

Immer wieder kommt Kritik an der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Stadtverwaltung Homburg auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlands in Homburg auf. Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen.

So ist die Ortspolizeibehörde der Stadtverwaltung täglich auf dem Gelände des UKS im Einsatz. Dieser Einsatz bewegt sich in der Größenordnung einer Vollzeitkraft. So kann eine Personen acht Stunden unterwegs oder können auch zwei Personen zeitgleich oder über den Tag verteilt für je vier Stunden auf dem Areal im Einsatz sein. Diese Regelung wurde vertraglich mit dem entsprechenden Dezernat des UKS festgelegt. Dieser Vertrag wurde auch daher als erforderlich angesehen, da es sich beim Gelände des UKS um einen sensiblen Bereich handelt. Kontrollschwerpunkte sind daher die für die Rettungswagen und die Andienung notwendigen Bereiche sowie die Schwerbehinderten-Parkplätze. Jedoch werden auch sonstige verkehrliche Regelungen des ruhenden Verkehrs kontrolliert, somit auch die Bereiche, in denen mit Parkscheinen geparkt werden kann.

Die Höhe der Verwarnungen wird durch den allgemein gültigen Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. Diese Verwarngelder sind zum 9. November 2021angestiegen, was den Unmut vermutlich noch erhöht, jedoch eindeutig nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Homburg liegt.

Neben einer immer wieder aufkommenden Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung ist es leider kürzlich zu unschönen Vorfällen während der Dienstausübung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gekommen. Einzelne Pflegekräfte haben ihnen gegenüber ihrem Unmut Luft gemacht, dass sie nicht ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes finden und immer wieder protokolliert werden.

Die Kreisstadt Homburg weist daher nochmals darauf hin, dass es sich bei dem Gelände der Universitätsklinikum um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt und dort die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Somit ist es die Aufgabe der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren, insbesondere um Zufahrten zu Notaufnahmen, Rettungswege und Behindertenparkplätze freizuhalten.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es ungemessen, wenn die Kolleginnen und Kollegen während ihrer Dienstausübung beleidigt und beschimpft werden, denn sie sind nicht verantwortlich für die Parksituation auf dem UKS-Gelände.

Dankenswerterweise hat sich das Universitätsklinikum dieser Angelegenheit angenommen und die Beschäftigten auf den Vorfall hingewiesen und darum gebeten, sich gegenüber Menschen bei ihrer Berufsausübung nicht unangemessen zu verhalten. Dafür ist die Stadtverwaltung Homburg sehr dankbar.

Auch der Stadt Homburg ist bewusst, welch wichtige Arbeit die Pflegekräfte in der Pandemie leisten, dies gilt jedoch auch für andere Berufsgruppen und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde. Die Überwachung der Straßenverkehrsordnung kann nicht eingestellt oder in ihren Abläufen verändert werden, um so bestimmten Berufsgruppen Vorteile zu verschaffen oder dies als Würdigung dieser Arbeit zu verstehen.

Und, um es nochmals in aller Deutlichkeit zu betonen: Das Protokollieren von falsch geparkten Fahrzeugen wird lediglich in Bezug auf diese Situation bewertet. Es werden also Falschparker geahndet, keine Berufsgruppen. Insofern war die Überschrift in einer Homburger Lokalzeitung „Wieder Knöllchen für die Pflegekräfte“ nicht hilfreich, da es sich um „Knöllchen“ für falsch geparkte Fahrzeuge bzw. deren Fahrerinnen und Fahrer handelte und nicht um „Knöllchen“ für eine bestimmte Berufsgruppe.

Veröffentlicht am: 04.02.2022 | Drucken