Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.
Advents-Shopping in Homburg – Verkaufsoffener Sonntag am 30. November
Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen
„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen
Für die Umtauschfrist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) entscheidend. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Führerscheindokument.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
