Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
(Stand 17.08.2023)
Wer eine Wohnung in Homburg bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt anmelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.
Bei einem Zuzug nach Homburg muss sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Über unsere Homepage www.homburg.de ist es möglich die Anmeldung voranzumelden. Hierzu klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Im Anschluss buchen Sie sich bitte einen Termin beim Bürgeramt, um den Vorgang abzuschließen.
Die Voranmeldung kann für folgende Anliegen durchgeführt werden:
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde erfolgt nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine andere Wohnung im Inland bezogen wird.
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person für eine längere Zeit bzw. auf Dauer ins Ausland verzieht.
Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann bereits 7 Tage vor Wegzug erfolgen.
Zuständig zur Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist die Meldebehörde der Nebenwohnung, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann auch der Hauptwohnsitz vornehmen.
Die Ummeldung muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Man hat zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde umzumelden.
(Stand 17.08.2023)
Wer eine Wohnung in Homburg bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt anmelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.
Bei einem Zuzug nach Homburg muss sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Über unsere Homepage www.homburg.de ist es möglich die Anmeldung voranzumelden. Hierzu klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Im Anschluss buchen Sie sich bitte einen Termin beim Bürgeramt, um den Vorgang abzuschließen.
Die Voranmeldung kann für folgende Anliegen durchgeführt werden:
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde erfolgt nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine andere Wohnung im Inland bezogen wird.
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person für eine längere Zeit bzw. auf Dauer ins Ausland verzieht.
Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann bereits 7 Tage vor Wegzug erfolgen.
Zuständig zur Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist die Meldebehörde der Nebenwohnung, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann auch der Hauptwohnsitz vornehmen.
Die Ummeldung muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Man hat zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde umzumelden.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.
