Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.
Das Gewerbeamt bleibt am Montag, 6. Oktober ganztägig geschlossen.
Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Verkaufsoffener Sonntag am 05. Oktober 2025 von 13 bis 18 Uhr
Aufgrund eines Kanaleinbruches kommt es in der Neuen Industriestraße in der Zeit vom 7.10. voraussichtlich bis zum 31.10. zu Verkehrseinschränkungen.
Die Meldebehörde in der man mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, stellt auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Gebühr: 7,00 €
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
Am Forum 5
66424 Homburg
Meldebescheinigungen können auch am Schnellschalter beantragt werden.