Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis)

eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis)

 

Das „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) trat am 1. November 2019 in Kraft.


Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.


Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.


Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

 

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren

 

Folgende Möglichkeiten gibt es für die Vorsprache im Bürgeramt:

  1. Terminsystem:
    Im System werden Ihnen die freien Termine angezeigt. Sie können sich hier frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie kommen möchten und haben kaum Wartezeiten.

  2. Tickets vor Ort:
    Für dringende Termine, die eine Vorlage von Dokumenten erfordern, besteht die Möglichkeit ohne vorherige Anmeldung vor Ort ein Ticket zu ziehen.

  3. Schnellschalter:
    Am Schnellschalter können Sie ohne Termin und Ticket die bestellten Dokumente abholen. Zusätzlich können hier auch Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden.