Topaktuell

Städtische Kleiderkammer vom 27. Juli bis 14. August geschlossen

Reparatur-Treff findet am 5. August statt - Ehrenamtliche versuchen, defekte Gegenstände zu reparieren

Fledermauswanderung am 28. August ausgebucht

eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis)

eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis)

 

Das „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) trat am 1. November 2019 in Kraft.


Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.


Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.


Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

 

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

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