Topaktuell

Städtische Kleiderkammer vom 27. Juli bis 14. August geschlossen

Reparatur-Treff findet am 5. August statt - Ehrenamtliche versuchen, defekte Gegenstände zu reparieren

Fledermauswanderung am 28. August ausgebucht

Fischereischein

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:

  • der bisherige Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • der Personalausweis

 

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereischein Art und Gebühren:

Fischereiabgabe
Verwaltungsgebühr
Gesamt

 

Jahresfischereischein
8,00 €
5,00 €
13,00 €

 

Fünfjahresfischereischein      
40,00 €
16,00 €
56,00 €

 

Jugendfischereischein
2,50 €
2,60 €
5,10 €

 

Mit einem Jugendfischereischein kann man nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bei Antragstellung muss der Jugendliche mit vorsprechen.

 

Bitte beachten:

Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren