Topaktuell

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt

Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein

Wertstoffzentrum schließt am 11. September um 12 Uhr

Kanalarbeiten in der Hauptstraße in Einöd führen zu halbseitiger Sperrung

Kostenloser Vortrag zum Thema Demenz im Homburger Rathaus am 28. September

Fischereischein

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:

  • der bisherige Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • der Personalausweis

 

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereischein Art und Gebühren:

Fischereiabgabe
Verwaltungsgebühr
Gesamt

 

Jahresfischereischein
8,00 €
5,00 €
13,00 €

 

Fünfjahresfischereischein      
40,00 €
16,00 €
56,00 €

 

Jugendfischereischein
2,50 €
2,60 €
5,10 €

 

Mit einem Jugendfischereischein kann man nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bei Antragstellung muss der Jugendliche mit vorsprechen.

 

Bitte beachten:

Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren