Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Führungszeugnis online

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, es online zu beantragen (Voraussetzung ist der neue Personalausweis mit Online Funktion). Die Beantragung Online erfolgt über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de).

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über unser Online-Portal zu stellen (siehe rechte Spalte, Button Führungszeugnis online beantragen). Hier ist jedoch nur der Antrag an die eigene Anschrift möglich. Eine Behördenauskunft oder ein erweitertes Führungszeugnis muss im Bürgeramt persönlich beantragt werden.

 

 

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N):

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift (Haupt- oder Nebenwohnsitz) versandt.

 

  • Führungszeugnis für eine Behörde (Belegart O):

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Hierbei muss ein Verwendungszweck angegeben werden.

Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

 

  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE, Belegart OE):

Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie im direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Die Voraussetzungen finden Sie in § 30a BZRG. Bei der Beantragung müssen Sie eine Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt. Diese muss Ihnen bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen

  • Europäisches Führungszeugnis:

In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können das europäische Führungszeugnis beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben sowie eine Übersetzung nicht erfolgt

 

Voraussetzungen zur Beantragung eines Führungszeugnisses:

  • eine persönliche Vorsprache ist erforderlich unter Vorlage des Personalausweises
  • ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in Homburg registriert sind.
  • bei Minderjährigen ab 14. Lebensj. können auch die Eltern ein FZ beantragen lt.§ 30
  • bei Belegart O ist die genaue Anschrift der anfordernden Behörde erforderlich
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis muss ein Nachweis über die Erforderlichkeit erbracht werden (Schreiben der anfordernden Stelle)
  • Gebühr 13 € (falls kein Befreiungsgrund vorliegt z. B. Ehrenamt–Nachweis erforderlich)

 

Hinweis:

Eine schriftliche Beantragung ist möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt ist.

Personen, die im Ausland wohnen, können das Führungszeugnis über das Onlineportal unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren