Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen
E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden
Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus
Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, es online zu beantragen (Voraussetzung ist der neue Personalausweis mit Online Funktion). Die Beantragung Online erfolgt über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über unser Online-Portal zu stellen (siehe rechte Spalte, Button Führungszeugnis online beantragen). Hier ist jedoch nur der Antrag an die eigene Anschrift möglich. Eine Behördenauskunft oder ein erweitertes Führungszeugnis muss im Bürgeramt persönlich beantragt werden.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift (Haupt- oder Nebenwohnsitz) versandt.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Hierbei muss ein Verwendungszweck angegeben werden.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie im direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Die Voraussetzungen finden Sie in § 30a BZRG. Bei der Beantragung müssen Sie eine Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt. Diese muss Ihnen bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können das europäische Führungszeugnis beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben sowie eine Übersetzung nicht erfolgt
Eine schriftliche Beantragung ist möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt ist.
Personen, die im Ausland wohnen, können das Führungszeugnis über das Onlineportal unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.
