Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs
Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, es online zu beantragen (Voraussetzung ist der neue Personalausweis mit Online Funktion). Die Beantragung Online erfolgt über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über unser Online-Portal zu stellen (siehe rechte Spalte, Button Führungszeugnis online beantragen). Hier ist jedoch nur der Antrag an die eigene Anschrift möglich. Eine Behördenauskunft oder ein erweitertes Führungszeugnis muss im Bürgeramt persönlich beantragt werden.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift (Haupt- oder Nebenwohnsitz) versandt.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Hierbei muss ein Verwendungszweck angegeben werden.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie im direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Die Voraussetzungen finden Sie in § 30a BZRG. Bei der Beantragung müssen Sie eine Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt. Diese muss Ihnen bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können das europäische Führungszeugnis beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben sowie eine Übersetzung nicht erfolgt
Eine schriftliche Beantragung ist möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt ist.
Personen, die im Ausland wohnen, können das Führungszeugnis über das Onlineportal unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.
