Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Aufgrund eines Kanaleinbruches kommt es in der Neuen Industriestraße in der Zeit vom 7.10. voraussichtlich bis zum 31.10. zu Verkehrseinschränkungen.

Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten

vorgegebenes Formular (GewA 1)

Rechts- und Ordnungsamt

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.

Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes

SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbe
  • Automatenaufstellung

Sicherheit und Ordnung