Topaktuell

Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker

Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025

Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.

Landmarkt am 27. September auf dem Historischen Marktplatz und in die Eisenbahnstraße bis zum Rondell

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten

vorgegebenes Formular (GewA 1)

Rechts- und Ordnungsamt

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.

Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes

SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbe
  • Automatenaufstellung

Sicherheit und Ordnung