Topaktuell

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt

Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein

Kanalarbeiten in der Hauptstraße in Einöd führen zu halbseitiger Sperrung

Kostenloser Vortrag zum Thema Demenz im Homburger Rathaus am 28. September

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe

Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten

vorgegebenes Formular (GewA 1)

Rechts- und Ordnungsamt

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.

Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes

SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbe
  • Automatenaufstellung

Sicherheit und Ordnung