Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

Es muss somit bei dem jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie es hier beantragen.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.