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Wissenschaftspreis

Der Rat der Stadt Homburg hat in seinen Sitzungen vom 25. September 1980 und 2. Februar 2005 den Wissenschaftspreis gestiftet, um die wissenschaftliche Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes zu fördern.
Der Preis soll zugleich die Verbundenheit zwischen der Medizinischen Fakultät und der Stadt Homburg vertiefen.

Der Preis wird in ungeraden Jahren verliehen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2023.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Hochschulwoche am 19. Juni statt.

 

Richtlinien

 

  1. Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Gesamtbereich der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes.
  2. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und soll alle zwei Jahre verliehen werden. Er kann grundsätzlich nur an Bewerber vergeben werden, die bei Einreichung der Arbeit das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Die Aufteilung des Preises ist möglich.

 

  1. Der Dekan der Medizinischen Fakultät macht im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister rechtzeitig auf die Bedingungen und den Zeitpunkt der Preisverleihung aufmerksam und gibt die Einsendefrist für die Einreichung der Arbeiten bekannt.
  2. Die auszuzeichnenden Arbeiten dürfen grundsätzlich in ihrem wesentlichen Gehalt noch nicht veröffentlicht sein - ausgenommen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften in dem der Preisverleihung vorausgehenden Jahr - und nicht an einem anderen Wett­bewerb teilgenommen haben.

 

Die Arbeiten sollen sich nach Form und Inhalt zur Veröffentlichung in einer führenden Fachzeitschrift eignen. Literaturbesprechungen sollen sich auf das zum Verständnis des Themas unumgänglich notwendige Maß beschränken.

 

Übersichtsreferate (Reviews) werden nicht berücksichtigt.

 

  1. Die Arbeiten sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache in doppelter Ausfertigung (es genügt mittlerweile eine gedruckte Ausfertigung, allerdings wird zusätzlich auch um Zusendung per E-Mail gebeten, s. Bewerbungsanschreiben) per Einschreiben unter dem Kennwort „Wissenschaftspreis" an den Oberbürgermeister der Stadt Homburg einzusenden. Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der eingereichten Arbeiten ist unter Kennzeichnung des bisherigen Erkenntnisstandes und unter Darlegung der eigenen Ergebnisse in doppelter Ausfertigung beizufügen. Die Angaben zur Person des Autors sind auf einem besonderen Blatt zu vermerken. Diese Angaben werden verschlüsselt. Die Arbeiten werden mit einem entsprechenden Code versehen und dem Kuratorium zur Beurteilung zugeleitet.
  2. Das Kuratorium besteht aus sieben Professoren der Medizinischen Fakultät, wobei die klinischen und vorklinischen bzw. theoretischen Fächer zu berücksichtigen sind.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Homburg beruft die Mitglieder des Kuratoriums. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederberufung ist möglich.

 

Das Kuratorium wählt einen Vorsitzenden. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes schlägt das Kuratorium ein neu zu berufendes Mitglied vor.

 

Soweit eine Arbeit aus dem Institut oder der Klinik eines Mitgliedes des Kuratoriums entstammt, soll das Kuratorium für diesen Fall auf Zeit ein Ersatzmitglied berufen.

 

  1. Das Kuratorium begutachtet die eingegangenen Arbeiten und wählt die preiswürdigste(n) Arbeit(en) aus. Zur Begutachtung können auch Sachverständige außerhalb der Medizinischen Fakultät Homburg herangezogen werden.
  2. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig. Sie wird dem Oberbürgermeister der Stadt Homburg mitgeteilt, der die Preisverleihung im Rahmen der Hochschulwoche öffentlich vornimmt.

 

Homburg, im November 2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

 

Hier können Sie sich die Richtlinien als PDF-Datei downloaden.

 

Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei

  • Kreisstadt Homburg
  • Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
  • Am Forum 5
  • 66424 Homburg
  • Tel. (06841)101-201
  • Fax (06841)101-251
  • E-Mail: juergen.kruthoff@homburg.de

 

Hier können Sie sich die Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei downloaden. Das Formular kann bequem am Bildschirm ausgefüllt werden, muss jedoch original unterschrieben versendet werden.