Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.homburg.de/ veröffentlichten Website der Verwaltung der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt nicht für verlinkte und externe Inhalte außerhalb unseren Einflusses. Ebenso gilt diese Erklärung nicht für weitere eingebundene externe Portale für Dienstleistungen der Kreisstadt Homburg (z.B. Meldewesen Online, Bürgerdienste Saar, Web Opac der Stadtbücherei, etc.).     

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung vorgenommenen Bewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website https://www.homburg.de/  mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen (bisher) nicht barrierefrei:

  • Zum Teil wird auf Informationsseiten und Formulare im PDF-Format verlinkt, die nicht mit den Erfolgskriterien der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 vereinbar sind. Die Inhalte und Formulare werden sukzessive durch barrierefreie Versionen ersetzt.
  • die interaktiven Menüpunkte (Pull-down-Menüs) sind bisweilen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden beachtet. Alle dort hinterlegten Menüpunkte sind jedoch über das klassische barrierefreie Menü im oberen Teil der Website erreichbar.
  • Alternativtexte für Fotos sind teilweise nicht ausagekräftig. Sie werden sukzessive durch barrierefreie Texte ersetzt.

  

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.09.2020 erstellt.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter pressestelle@homburg.de an.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.


Verantwortlich für die Barrierefreiheit des Internetangebots der Stadtverwaltung:

Kreisstadt Homburg
Stabsstelle Kommunikation
Am Forum 5
66424 Homburg

Telefon: 06841 101-222
Telefax: 06841 101-555
E-Mail: pressestelle@homburg.de