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Einwohnerfragestunde

Der Stadtrat Homburg wünscht eine weitgehende Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung. Diese sollen möglichst frühzeitig in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Hierzu ist eine umfassende Information durch Verwaltung und Stadtrat, aber auch die Kenntnisnahme der Interessen und Belange der Einwohnerinnen und Einwohner durch den Stadtrat notwendig. Deshalb sind auch Fragen, Vorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung im Stadtrat Homburg erwünscht.

 

Die Fragestunde soll künftig 15 Minuten zu Beginn einer Ratssitzung durchgeführt werden.

 

Bitte denken Sie daran, dass folgende Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen:

  • Die Frage muss sich auf den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung beziehen und kurz gefasst sein. Sie soll einschließlich ihrer Begründung drei Minuten nicht überschreiten.
  • Unzulässig ist eine Frage, die sich auf einen Tagesordnungspunkt der gleichen Sitzung bezieht oder eine Angelegenheiten betrifft, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden muss. Die Tagesordnung wird i.d.R. eine Woche vor der jeweiligen Sitzung im Internet eingestellt.
  • Die Frage muss spätestens drei Arbeitstage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden.
  • Sie können in jeder Fragestunde jeweils nur eine Frage stellen.

 

Um Ihre Einwohnerfrage an den Stadtrat der Kreisstadt Homburg zu richten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. PDF-Formular

    (Um das Formular öffnen zu können, benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie kostenlos im Internet bekommen können. Leider lässt sich das Formular nicht bei allen Programmen online ausfüllen und versenden.)
     

    oder

  • Bürgerinformationssystem
    Geben Sie hier direkt Ihre Daten ein. Die Formulardaten werden über die Schaltfläche "Senden" direkt an das Hauptamt der Stadt gesendet.

Rechtliche Grundlagen:

§ 20a Kommunalselbstverwaltungsgesetz
Einwohnerfragestunde

Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern und den ihnen nach § 19 Abs. 2 und 3 gleich gestellten Personen und Personenvereinigungen die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Das Nähere bestimmt eine Satzung.