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Frauenbeauftragte

Frauenbeauftragte

Ziel:
Verwirklichung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in allen Lebensbereichen auf kommunaler Ebene

 

Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit finden sich im Grundgesetz (Artikel 3), im Landesgleichstellungsgesetz und im Kommunalselbstverwaltungsgesetz. 

 

Aufgaben:
Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, Konzepte und Initiativen für Homburg zu entwickeln, die helfen, Fraueninteressen in allen Handlungsfeldern zu berücksichtigen und die Durchführung entsprechender Maßnahmen zu sichern. Damit sollen auch vorhandene Benachteiligungen von Frauen und Mädchen abgebaut werden. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung und weiteren Behörden und Einrichtungen unerlässlich.

 

Angebote:

  • persönliche Beratung von Frauen und Mädchen zu unterschiedlichen Themenbereichen,
  • Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, Adressen von spezialisierten Einrichtungen,
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Ämtern und Einrichtungen,
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Fortbildungen,
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachgremien auf kommunaler und überregionaler Ebene,
  • Informationen und Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.

 

Termine:

Nach Vereinbarung telefonisch (06841/101 143) oder per E-Mail

Hier erhalten Frauen Hilfe:

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