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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs in der Kreisstadt Homburg (Archivsatzung)

1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung
des Stadtarchivs in der Kreisstadt Homburg
(Archivsatzung)
_________________________________________________________________

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) und des § 15 des Saarländischen Archivgesetzes (SArchG) vom 23. September 1992 (Amtsbl. S. 1094), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27. September 2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Das Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs in der Kreisstadt Homburg vom 10. Februar 2011 wird wie folgt geändert:

(1) Die laufende Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Gebühr für die Beantwortung schriftlicher und telefonischer Anfragen
(zzgl. Porto)

a) ohne Rechercheaufwand (Grundgebühr) …………………….7,00 €
b) mit Rechercheaufwand, pro angefangener halber Stunde ..12,50 €“

(2) Die laufende Nr. 3 erhält folgende Fassung:

„3. Gebühr für die Anfertigung von Kopien einschließlich der Bereitstellung des Archivgutes

a) je Seite DIN A 3 oder DIN A 4 ………………………………... 0,80 €
für Schüler und Studenten ………………………………. ….... 0,15 €
b) Gebühr für Kirchenbücher, Zivilstandsregister,
Gerichtsbücher und Protokollbücher je Seite ………… …….. 6,00 €
c) Gebühr für die digitale Bereitstellung
aa) pro Bilddatei ………………………………………… ……... 5,50 €
bb) pro Zeitungsartikel ………………………………… …….... 1,50 €“

(3) Die laufende Nr. 5 erhält folgende Fassung:

„5. Gebühr für Reproduktionen

a) zu gewerblichen Zwecken …………………………………… 35,00 €
b) zu privaten Zwecken, zu sonstigen
Veröffentlichungen sowie die Presse ………………… ……. 15,00 €“

(4) Als neue laufende Nr. 6 wird eingefügt:

„6. Beglaubigte Urkundenkopie aus Archivgut ……… ……. 11,00 €
Jede weitere beglaubigte Kopie derselben Urkunde … ..…. 5,50 €“

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 28. September 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Manfred Rippel
(Beigeordneter)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 10.10.2023 | Drucken