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1. Nachtragshaushaltssatzung der Kreisstadt Homburg für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der für die Kreisstadt Homburg gemäß Artikel 1 § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen im Saarland vom 12.07.2006 (Amtsblatt S.1614) geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1897 zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vom 13.07.2016 (Amtsblatt I S. 711) hat der Stadtrat am 21.02.2019 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2019

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-
planes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt
auf
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000.000,00 EUR 0,00 EUR 86.712.897,00 EUR 87.712.897,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR 400.000,00 EUR 97.350.140,00 EUR 96.950.140,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 1.000.000,00 EUR -400.000,00 EUR -10.637.243,00 EUR -9.237.243,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR 3.661.100,00 EUR 3.661.100,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR 6.228.900,00 EUR 6.228.900,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR -2.567.800,00 EUR -2.567.800,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR 2.567.800,00 EUR 2.567.800,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR 2.436.300,00 EUR 2.436.300,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR 131.500,00 EUR 131.500,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen bleibt unverändert festgesetzt auf: 2.567.800,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert festgesetzt auf: 140.000.000,00 EUR



§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird

von bisher -10.637.243,00
auf nunmehr nur -9.237.243,00

festgesetzt.

§ 6


Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 15.12.2016)

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 21.06.2018 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Stadtrat am 21.06.2018 beschlossene Haushaltssanierungsplan und der am 21.02.2019 beschlossene Nachtragshaushaltssanierungsplan.




Homburg, den 21.02.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung


(Michael Forster )
Bürgermeister

Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in
den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gem. § 82a Abs. 2 Satz 4 KSVG
den am 21.02.2019 beschlossenen Haushaltssanierungsplan.

Meine am 22.08.2018 gem. § 92 Abs. 2 KSVG erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreidte für Investitionen besteht
unverändert for.

66386 St. Ingbert, den 20.03.2019
gez. Dr. Christof Hofmann (Dienstsiegel) Landesverwaltungsamt


Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder
aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310a des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 12.04.2019
bis 18.04.2019 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.


Homburg, den 01.04.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung


( Michael Forster )
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 04.04.2019 | Drucken