Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

§ 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 04. Februar 2020

Der Oberbürgermeister

i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 18.02.2020 | Drucken