KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 07.01.2020
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße" in der Gemarkung Beeden-Schwarzenbach gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Einleitung zum Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße", bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt: Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebäudes. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten errichtet werden. Auf dem Plangebiet selbst befindet sich derzeit die Schaufläche eines KFZ-Dienstleisters. Die geplante Änderung gewährleistet durch eine Umnutzung eine Nachverdichtung und entspricht dem Grundsatz der Innenentwicklung. Die Erschließung der Fläche ist über die Erikastraße und die Einöder Straße gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden durch die Erikastraße (dahinter angrenzend Bebauung Nr. 31), im Osten durch die Einöder Straße (Bundesstraße B 423) und der dahinter angrenzenden Bebauung mit privaten Freiflächen der Nr. 50, im Süden durch die Bebauung und private Freiflächen der Einöder Straße Nr. 27 (Bundesstraße B 423) sowie im Westen durch die Bebauung mit privaten Freiflächen der Erikastraße 38. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 600 m².
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Geltungsbereich
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung in der Zeit vom
29.01.2020 bis einschließlich 02.03.2020
während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg (https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kreisstadt Homburg, den 07.01.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister