Kreisstadt Homburg 14.11.2022
B E K A N N T M A C H U N G
Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten in der Kreisstadt Homburg (Saar) –Marktsatzung – vom 13. Mai 2015, wird bekannt gemacht, dass für das Jahr 2023 eine Fläche von 40 m² in der Eisenbahnstraße, vor dem Anwesen 5-9, sowie in der Eisenbahnstraße vor Anwesen 29, eine Fläche von 25m² als Fläche für den Außenausschank von der Wochenmarktfläche ausgeschlossen wird.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister