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B E K A N N T M A C H U N G über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes "Hinter den Birken"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 30.01.2019

B E K A N N T M A C H U N G
über die erneute Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB)
zur Änderung des Bebauungsplanes

"Hinter den Birken"
in der Gemarkung Homburg

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes "Hinter den Birken" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03. 11. 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten durch den Warburgring, im Nordosten durch die Von-Behring-Straße, im Südosten durch den Warburgring und im Südwesten durch die Domagkstraße.

Das Planvorhaben eröffnet der Kreisstadt Homburg die Option zur Weiterentwicklung des Wohngebietes in diesem Bereich.

Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplan-änderungsverfahren erfolgte am 21.03.2018 im Homburger Wochenspiegel.

In der Sitzung vom 13.12.2018 hat der Stadtrat die erneute Offenlage des Entwurfs der Bebauungsplanänderung „Hinter den Birken“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Hinter den Birken Plan

Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) und Gutachten in der Zeit vom 14.02.2019 bis einschließlich 20.03.2019 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung und der ausgelegte Plan werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 30.01.2019

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken