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KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 19.12.2017
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg
über
die Aufstellung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet G15, Südlich Entenmühlstrasse"
in der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Homburg,
gemäß §2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB).
Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet G15, Südlich Entenmühlstrasse" gemäß §3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2014 (BGBl I S. 1722), beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Der o. g. Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet G15, Südlich Entenmühlstrasse" beschreibt sich wie folgt:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Homburg im Stadtteil Homburg und wird umgeben von der Industriestraße im Westen, der Entenmühlstraße in Norden und der Wegeparzelle Plan-Nr. 1966/10 im Osten.
Es umfasst die Grundstücke Plan-Nrn. 1886/103, 2036/3, 2036/2, 2034, 2025/9, 1886/159 und 1886/157.
Geltungsbereich
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 11.01.2018 bis einschließlich 12.02.2018 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.
Die Bekanntmachung und der ausgelegte Plan werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Kreisstadt Homburg, den 19.12.2017
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister