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Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lidl-Markt Ostring"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 02.01.2018

B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg
über
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Lidl-Markt Ostring"

im Bereich Ostring/Robert Bosch Straße
In der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen,
gemäß §2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lidl-Markt Ostring" gemäß §3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2014 (BGBl I S. 1722), beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Errichtung eines Lebensmitteldiscounters zu schaffen
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Der o. g. Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich werden wie folgt begrenzt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lidl-Markt Ostring“

• im Westen durch den Ostring mit angrenzender Bebauung,
• im Osten durch eine Gewerbehalle,
• im Süden durch die Straßenverkehrsflächen der Robert-Bosch-Straße,
• im Norden durch die Grundstücke Ostring 22 und Nikolausstraße 10 mit Wohnbebauung und Garten.

Lidl Markt

Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 17.01.2018 bis einschließlich 19.02.2018 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden

Die Bekanntmachung und der ausgelegte Plan werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 02.01.2018

Klaus Roth
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 08.01.2018 | Drucken