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Bekanntmachung: Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Der Oberbürgermeister als Gemeindewahlleiter
der Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

betreffend die Bildung von Wahlvorständen
anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Gemäß § 5 Abs. 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 ( BGBl. I S. 116) und § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 09. November 2008 ( Amtsbl. S. 1835), geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712) sind für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen Wahlvorstände zu bilden.
Die Kreisstadt Homburg ist in 30 allgemeine Wahlbezirke und drei Briefwahlbezirke einge-teilt, für die jeweils ein Wahlvorstand zu bilden ist.
Jeder Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder Beisitzer; diese sind möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde zu berufen.
Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied eines Wahlvorstandes sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.
Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 15. Februar 2019 beim Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 209, Am Forum 5, 66424 Homburg, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Benennung soll in ausreichender Zahl entsprechend der Wahlbezirkseinteilung, die unter www.homburg.de abrufbar ist, erfolgen. Es sollte sichergestellt sein, dass die Vorgeschlagenen bereit sind, das Amt anzunehmen und am Wahltag auch zur Verfügung stehen.
Auch die Bürger der Kreisstadt Homburg sind aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, eh-renamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden.

Homburg, den 13. Dezember 2018
Rüdiger Schneidewind

Veröffentlicht am: 18.12.2018 | Drucken