Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer: Abgabe wieder geöffnet - Spendenannahme vorübergehend gestoppt

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen

Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer

Am Steinhübel: Verkehrseinschränkungen wegen Tiefbauarbeiten ab dem 19. Mai

Bekanntmachung der 2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Kreisstadt Homburg (Saar)
- Der Gemeindewahlleiter -
Homburg, 27. Mai 2024

 

BEKANNTMACHUNG

 

Am Dienstag, dem 11. Juni 2024, 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Kleiner Sitzungssaal, die

 

2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

 

statt.

 

TAGESORDNUNG

 

  1. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Stadtratswahl in der Kreisstadt Homburg (§ 40 KWG und § 52 KWO).

  2. Verteilung der Stadtratssitze und Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzleute (§§ 41 und 44 KWG und §§ 53, 54 und 57 KWO).

  3. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Ortsratswahlen in den Gemeindebezirken Beeden, Bruchhof-Sanddorf, Einöd, Erbach, Homburg, Jägersburg, Kirrberg, Reiskirchen, Schwarzenbach und Wörschweiler (§ 51 KWG in Verbindung mit § 40 KWG und § 76 KWO).

  4. Verteilung der Ortsratssitze in den Gemeindebezirken Beeden, Bruchhof-Sanddorf, Einöd, Erbach, Homburg, Jägersburg, Kirrberg, Reiskirchen, Schwarzenbach und Wörschweiler und Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der Ersatzleute (§ 51 KWG in Verbindung mit §§ 41 und 44 KWG und § 76 KWO in Verbindung mit §§ 53, 54 und 57 KWO).

  5. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl in der Kreisstadt Homburg (§ 58 KWG in Verbindung mit     § 40 KWG und § 93 KWO).

  6. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs der Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg und Feststellung, welcher Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat bzw. welche Bewerber in die Stichwahl kommen (§ 79 KWG und § 72 KWG in Verbindung mit § 40 KWG und § 100 KWO in Verbindung mit 52 KWO).

  7. Prüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs nebst Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Landrätin oder zum Landrat des Saarpfalz-Kreises in der Kreisstadt Homburg (§ 72 KWG in Verbindung mit § 40 KWG und § 100 KWO in Verbindung mit § 93 KWO).

 

 

(Manfred Rippel)
Hauptamtlicher Beigeordneter

  Veröffentlicht am: 27.05.2024 | Drucken