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Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Kreisstadt Homburg (Saar) und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Kreisstadt Homburg (Saar) und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters

Der Stadtrat hat gem. § 101 Abs. 2 KSVG am 12.12.2019 den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von 22.837.256,33 € festgestellt. Die Entlastung wurde dem Oberbürgermeister nicht erteilt. Der Jahresabschluss 2014 liegt mit dem Rechenschafts- und Prüfbericht gem. § 101 Abs. 3 KSVG vom 02.01.2020 bis 10.01.2020 zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Raum 310a öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr.

Homburg, 13.12.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 23.12.2019 | Drucken