Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Bekanntmachung Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg

KREISSTADT HOMBURG
Homburg, 08.08.2016

Bekanntmachung

nach Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I. S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S.1722) und des §12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt I, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt S.376) und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg in der Fassung vom 09. Dezember 2010

der Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2016 den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg beschlossen.

Das Ministerium für Umwelt hat mit Bescheid vom 13.07.2016 gemäß § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg genehmigt.

Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ umfasst das gesamte Stadtgebiet der der Kreisstadt Homburg.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg, die Begründung, der Umweltbericht sowie die Zusammenfassende Erklärung liegen im Rathaus, Am Forum, Zimmer 420, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Auf Verlangen wird über den Inhalt des sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg mit Begründung und Umweltbericht und über die Zusammenfassende Erklärung Auskunft gegeben.


Geltungsbereich

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel an der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel an der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung, schriftlich gegenüber der Kreisstadt Homburg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Nach § 12 Abs.6 und 7 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, bzw. Beschlüsse über Flächennutzungspläne die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.


Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg wirksam.

(Rüdiger Schneidewind)
Oberbürgermeister


Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg ( Saar ) als Gemeindewahlleiter

Veröffentlicht am: 16.08.2016 | Drucken