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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Kreisstadt Homburg für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für das Haushaltsjahr 2017



Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG- in der für die Stadt Homburg gemäß Artikel 1 § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen im Saarland vom 12.07.2006 (Amtsblatt S.1614) geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1897 zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vom 13.07.2016 (Amtsblatt I S. 711) hat der Stadtrat am 29. Mai 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 83.042.421,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 94.909.842,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -11.867.421,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.388.100,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.007.100,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -3.619.000,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.619.000,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.048.200,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 1.570.800,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 3.619.000,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 140.000.000,00 EUR

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -11.867.421,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern im Haushaltsjahr 2017 bleiben unverändert wie in der Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 15. 12. 2016 beschlossen:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A - 250 v.H.

b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B - 440 v.H.

2. Gewerbesteuer 440 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 29. Mai 2017 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Stadtrat am 29. Mai 2017 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

Homburg, den 29.05.2017

gez. Rüdiger Schneidewind
( Rüdiger Schneidewind )
Oberbürgermeister

Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in
den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Homburg genehmige ich

- gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.619.000 € und

- gem. § 82a Abs. 2 Satz 4 den am 29.05.2017 beschlossenen Haushaltssanierungsplan


66386 St. Ingbert, den 10.07.2017
gez. Dr. Christof Hoffmann (Dienstsiegel) Landesverwaltungsamt


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder
aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 27.07. bis 04.08.2017
öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

Homburg, den 19.07.2017

gez. Rüdiger Schneidewind
( Rüdiger Schneidewind )
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 25.07.2017 | Drucken