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Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der für die Kreisstadt Homburg gemäß Artikel 1 § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen im Saarland vom 12.07.2006 (Amtsblatt S.1614) geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1897 zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vom 13.07.2016 (Amtsblatt I S. 711) hat der Stadtrat am 21.06.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr | 2018 | 2019 | ||||
1. im Ergebnishaushalt mit | ||||||
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 84.944.441,00 | EUR | 86.712.897,00 | EUR | ||
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 96.634.894,00 | EUR | 97.350.140,00 | EUR | ||
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -11.690.453,00 | EUR | -10.637.243,00 | EUR | ||
2. im Finanzhaushalt mit | ||||||
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.549.850,00 | EUR | 3.661.100,00 | EUR | ||
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.017.900,00 | EUR | 6.228.900,00 | EUR | ||
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.468.050,00 | EUR | -2.567.800,00 | EUR | ||
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.468.050,00 | EUR | 2.567.800,00 | EUR | ||
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.434.300,00 | EUR | 2.436.300,00 | EUR | ||
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.033.750,00 | EUR | 131.500,00 | EUR | ||
§ 2 | ||||||
Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 3.468.050,00 | EUR | 2.567.800,00 | EUR | ||
§ 3 | ||||||
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | ||||||
§ 4 | ||||||
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 140.000.000,00 | EUR | 140.000.000,00 | EUR | ||
§ 5 | ||||||
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf |
-11.690.453,00 | EUR | -10.637.243,00 | EUR | ||
§ 6 | ||||||
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von: | ||||||
1. Grundsteuer | 2018 | 2019 | ||||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | ||||||
- Grundsteuer A - | 250 | v.H. | 250 | v.H. | ||
b) für die Grundstücke | ||||||
- Grundsteuer B - | 440 | v.H. | 440 | v.H. | ||
2. Gewerbesteuer | 440 | v.H. | 440 | v.H. |
(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 15.12.2016)
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 21.06.2018 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt der vom Stadtrat am 21.06.2018 beschlossene Haushaltssanierungsplan.
Homburg, den 21.06.2018
gez. Rüdiger Schneidewind
( Rüdiger Schneidewind )
Oberbürgermeister
Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2018/2019 der Stadt Homburg genehmige ich
1. gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
- für 2018 in Höhe von 3.468.050,-- € und
- für 2019 in Höhe von 2.567.800,-- €
2. gem. § 82a Abs. 2 Satz 4 KSVG den am 21.06.2018 beschlossenen Haushaltssanierungsplan.
66386 St. Ingbert, den 22.08.2018
gez. Dr. Christof Hoffmann (Dienstsiegel) Landesverwaltungsamt
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 06.09. bis 14.09.2018 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.
Homburg, den 28.08.2018
gez. Rüdiger Schneidewind
( Rüdiger Schneidewind )
Oberbürgermeister