Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Bekanntmachung Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15.05.2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 16. Juni 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.


Homburg, den 06.06.2017

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 13.06.2017 | Drucken