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Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

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Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Bekanntmachung repräsentativer Wahlbezirke

Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg

Bekanntmachung

Repräsentative Wahlbezirke gemäß § 3 Satz 5 WStatG

1. Festlegung repräsentativer Wahlbezirke

Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. 1999, Teil I. S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1 a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. 2013, Teil 1, S. 962) sind vom Bundeswahlleiter für die Wahl zum Deutschen Bundestag Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen. Im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin für das Saarland und dem Statistischen Amt Saarland wurde im Wahlgebiet der Kreisstadt Homburg folgender Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik bestimmt:

Wahlbezirk 09
Christliches Jugenddorf,
Großer Konferenzraum 1

2. Sicherung des Wahlgeheimnisses

Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses
a) müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
b) müssen Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wähler umfassen,
c) werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen (lediglich sechs) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind,
d) dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden,
e) hat die Stimmenauszählung zunächst im Wahllokal ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen,
f) sind die Statistikstellen einer engen Zweckverbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
g) dürfen wahlstatistische Erhebungen von Gemeinden nur durchgeführt werden, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstellen von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist,
h) dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden.

3.Verfahren

Für die Feststellungen über die Stimmabgabe sind Stimmzettel mit Unter-scheidungsbezeichnungen zu verwenden. Es ergeben sich dabei zwölf Unter-scheidungsmerkmale, die auf den jeweiligen Stimmzetteln unverschlüsselt aufgedruckt sind. Dabei handelt es sich um folgende Unterscheidungsmerkmale:

a) Männer
A. Mann, geboren 1993 bis 1999
B. Mann, geboren 1983 bis 1992
C. Mann, geboren 1973 bis 1982
D. Mann, geboren 1958 bis 1972
E. Mann, geboren 1948 bis 1957
F. Mann, geboren 1947 und früher

b) Frauen
G. Frau, geboren 1993 bis 1999
H. Frau, geboren 1983 bis 1992
I. Frau, geboren 1973 bis 1982
K. Frau, geboren 1958 bis 1972
L. Frau, geboren 1948 bis 1957
M. Frau, geboren 1947 und früher

4. Information

Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 299, Homburg, macht am Tage der Wahl im Wahllokal des betroffenen Wahlbezirks durch öffentliche, amtliche Bekanntmachung auf die repräsentative Wahlstatistik aufmerksam. Darüber hinaus liegen im o.g. Wahllokal Informationsbroschüren des Bundeswahlleiters aus. Des Weiteren steht für Fragen im Vorfeld des Wahltages und am Wahltage selbst das Wahlamt der Stadt Homburg für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Dienststelle der städtischen Wahlbehörde

Anschrift:

Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg
Rathaus, Am Forum 5
66424 Homburg
Telefon: 06841 - 101-0
Telefax: 06841 - 101-555
E-Mail: stadt@homburg.de

Wahlamt:

Stadtoberamtsrätin Kerstin Puchner
Telefon: 06841 - 101-209
Telefax: 06841 - 101-200
E-Mail: kerstin.puchner@homburg.de

Homburg, den 08. September 2017

( Rüdiger Schneidewind )

Veröffentlicht am: 12.09.2017 | Drucken