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Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
Gemäß § 45 in Verbindung mit § 79 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), und § 107 i. V. m. § 52 der Kommunalwahlordnung - KWO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I 2019, S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsbl. I S. 878), gebe ich hiermit das am 11. Juni 2024 vom Gemeindewahlausschuss der Kreisstadt Homburg festgestellte Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg vom 09. Juni 2024 bekannt:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
1. |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Forster |
Michael |
Bürgermeister, Jurist |
8.612 Stimmen |
2. |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Conigliaro |
Pascal |
Mitglied des Landtages, Finanzanalyst |
4.092 Stimmen |
3. |
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) |
Prof. Dr. Piazolo |
Marc |
Professor für Geld, Kredit und Außenwirtschaft |
2.084 Stimmen |
4. |
Alternative für Deutschland (AfD) |
Loew |
Markus |
Fachinformatiker |
2.878 Stimmen |
5. |
DIE LINKE (DIE LINKE) |
Leiner |
Bruno |
Heizungsbaumeister |
938 Stimmen |
6. |
Einzelbewerber |
Schneidewind |
Rüdiger |
Oberbürgermeister |
1.286 Stimmen |
Gem. § 56 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Satz 2 KWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Gemeindewahlausschuss hat in gleicher Sitzung gem. § 79 KWG in Verbindung mit § 107 KWO festgestellt, dass kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit kein Bewerber zum Oberbürgermeister gewählt ist. Es findet deshalb eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben:
Die Stichwahl findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Nach § 108 Abs. 1 KWO ist zur Stichwahl wahlberechtigt, wer in das Wählerverzeichnis nach dem Stand der ersten Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben.
(Manfred Rippel)