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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Baldungstraße, 1. BA"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 20.02.2018

B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg
über die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
"Wohngebiet Baldungstraße, 1.BA"
in der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Erbach,
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Baldungstraße" gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), beschlossen. Der ursprüngliche Geltungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 6,1 ha. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, welche in der Zeit von 02.12.2015 bis 29.01.2016 durchgeführt wurde, wurden seitens der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange insbesondere natur- und immissionsschutzrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im südlichen und östlichen Teilbereich der Fläche vorgebracht. Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt daher als 1. Bauabschnitt das Verfahren zunächst nur für den restriktionsarmen nordwestlichen Teilbereich der ursprünglichen Fläche fortzuführen. In seiner Sitzung am 07.02.2018 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Baldungstraße, 1.BA“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B), der Begründung (Teil C) und dem dazugehörigen Umweltbericht, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Das Plangebiet des 1. Bauabschnittes umfasst eine Fläche, welche zwischen der Wohnbebauung „Grünewaldstraße“ und „Baldungstraße“ im Westen und Nordwesten sowie der bestehenden Mauer des örtlichen Friedhofes im Osten und Nordosten gelegen ist. Das Planvorhaben eröffnet der Kreisstadt Homburg die Option zur Weiterentwicklung des Wohngebietes in südlicher und südöstlicher Richtung, entsprechend dem ursprügnlichen Gebietszuschnitt.

Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt. Entsprechend der Nutzung der Umgebung ist eine Bebauung mit 11 freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Gleichzeitig muss der Pietätsabstand zum Friedhof gewahrt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Baldungstraße, 1.BA" beschreibt sich wie folgt:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen im Stadtteil Erbach und wird umgeben von der Parzelle 156/9 im Norden und Osten, der Parzelle 4 im Süden und den Parzellen 3/4, 143/1, 1/4, 1/5, 150/6, 150/7 und 152/6 im Westen.

Es umfasst die Grundstücke Plan-Nrn. 1/6, 143/2, 142/3, 142/4, 143/3, 144/1, 145/2, 151, 152 und einen Teilbereich des Grundstücks 170/2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zum 1. Bauabschnitt sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Baldungstrasse web


Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 13.04.2018 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen zum Geltungsbereich des 1. Bauabschnittes sind verfügbar:
• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) zum Bebauungsplan mit folgenden Informationen:
o Schutzgut Naturraum und Relief, keine erhebliche Beeinträchtigung: Geomorphologie, typische Landschaftsteile, prägende Reliefelemente.
o Schutzgut Geologie und Böden, keine erhebliche Beeinträchtigung: Geologische Schichten, Angaben Bodenübersichtskarte, Versiegelung, Bodenfunktion.
o Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: Oberflächenwasser, Grundwasser.
o Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: geländeklimatische Belastung, lufthygienische Situation.
o Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz, keine erhebliche nicht ausgleichbare Beeinträchtigung: Abgrenzung potenziell betroffener Biotoptypen, Vegetationserfassung / pflanzensoziologische Aufnahme, Kartierung, Angabe Konfliktpotenzial, Abgleich Biotopkartierung III / Arten und Biotopschutzprogramm / ABSP-Artpool, mit dem Auftreten abwägungsrelevanter Tierarten ist aufgrund der umgebenden störintensiven Nutzungen nicht zu rechnen. Das nicht durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichene ökologische Defizit wird extern durch die Einbringung von ökologischen Werteinheiten aus dem plangenehmigtem Renaturierungsprojekt „Erbach“ oder einer anderen genehmigten Ökokontomaßnahme kompensiert.
o Schutzgut Landschaftsbild/Erholung, keine erhebliche Beeinträchtigung: Erscheinungsbild des Geltungsbereiches, prägende Elemente Landschaftsbild, Erholungsfunktion.
o Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: Gesundheit, Emissionen, Immissionen.
o Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine erhebliche Beeinträchtigung: Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, sonstige Kultur- und Sachgüter.
• 3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Lärm-Immissionsschutz aufgrund der benachbarten (ehem.) Betriebe; Lage im Trinkwasserschutzgebiet; Entwässerungskonzept; Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; Inanspruchnahme von bzw. Nachbarschaft zu Waldflächen; Eingriffsvermeidungs- und minderungsmaßnahmen sowie Formulierung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
• Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 20.02.2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 26.02.2018 | Drucken