KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 26.03.2018
Bekanntmachung
über die Lärmkartierung 2017
Gemäß § 7 der 34. BImSchV sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Öffentlichkeit über die erstellten Lärmkarten zu informieren. Dabei sollen vor allem elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden.
Die Arbeiten zur Erstellung der Strategischen Lärmkarten der dritten Runde an Hauptverkehrsstraßen im Saarland wurden abgeschlossen.
Die Strategischen Lärmkarten kann die Öffentlichkeit im Internet unter https://www.saarland.de/umgebungslaerm.htm einsehen und ebenfalls bei der Kreisstadt Homburg beim Stadtbauamt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420 während der allgemeinen Dienststunden.
Homburg, 26.03.2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister