Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer: Abgabe wieder geöffnet - Spendenannahme vorübergehend gestoppt
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen
Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer
Am Steinhübel: Verkehrseinschränkungen wegen Tiefbauarbeiten ab dem 19. Mai
Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -
Bekanntmachung
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der/die Betroffene/n nicht widersprochen hat/haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 26.01.2017
Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)