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Bekanntmachung: Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung

Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg

gemäß § 24 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
Die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 02. Februar 2018 den Jahresabschluss der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg wie folgt uneingeschränkt bestätigt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Homburg, Homburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des zweiten Teils der Eigenbetriebsverordnung liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Homburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Homburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abwasserwerkes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Abwasserwerkes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Neunkirchen, den 02. Februar 2018

ATAX Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez.
Dirk Bach ( Siegel )
Wirtschaftsprüfer

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 vom Lagebericht der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg Kenntnis genommen und stellte den Jahresabschluss wie folgt fest:
Bilanzsumme zum 31.12.2015: 76.272.658,04 Euro
Summer der Erträge:
12.839.564,38 Euro
Summe der Aufwendungen: 12.560.287,07 Euro
Jahresgewinn
279.277,31 Euro

Der Stadtrat beschloss den Jahresgewinn mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 84.255,53 Euro zu verrechnen und den verbleibenden Gewinn von 195.021,78 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleiter wurde für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.
Der Jahresabschlusses 2015 liegt gemäß § 24 Abs. 4 EigVO in der Zeit vom 19.04.2018 bis 27.04.2018 im Zimmer 307 des Rathauses, Am Forum 5 in 66424 Homburg öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

Homburg, den 09.04.2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 17.04.2018 | Drucken