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Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Das fröhliche m"

KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 22.08.2016

Bekanntmachung

des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Erweiterung Möbelmarkt Das fröhliche m“
In der Kreisstadt Homburg in der Gemarkung Homburg, gemäß §2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Möbelmarkt Das fröhliche m“ gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl I S. 619), beschlossen.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Möbelgeschäftes zu ermöglichen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Der o. g. Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt südwestlich des Bahnhof-Hauptgebäudes an der Richard-Wagner-Straße und wird wie folgt beschrieben:

Im Südwesten:
Ausgehend vom südlichsten Eckpunkt des Grundstücks Plan-Nr. 3449/137 in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenzen der Grundstücke Plan-Nrn. 3449/137, 3449/110 und 3449/119 bis zum westlichsten Eckpunkt des zuletzt genannten Grundstücks.

Im Nordwesten:
Von v. g. Eckpunkt in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des zuletzt genannten Grundstücks (gleichzeitig Grenze zur Güterbahnhofstraße), weiter an den gleichen Grenzen der Grundstücke Plan-Nrn. 3449/86, 3449/107, 3449/124, 3449/182 3449/181, 3564/11 und 3569/11 bis etwa zur Hälfte des v. g. Grundstücks.
Im Nordosten:
Vor zuletzt genanntem Punkt rechtwinklig abknickend auf den westlichsten Punkt des Grundstücks Plan-Nr. 3569/19.

Im Südosten:
Vor v. g. Eckpunkt in südwestlicher Richtung entlang der Grenzen des Bahnhofplatzes und der Richard-wagner-Straße bis zum östlichsten Eckpunkt des Grundstücks Plan-Nr. 3444/25 und weiter bis zum Ausgangspunkt.

Alle Plannummern liegen in der Gemarkung Homburg
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 07.09.2016 bis einschließlich 07.10.2016 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 22.08.2016

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 30.08.2016 | Drucken