KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 16.10.2019
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Am Zunderbaum, 1. Änderung" in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 12.09.2019 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich "Am Zunderbaum, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich "Am Zunderbaum, 1. Änderung" wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Zun-derbaum, 1. Änderung“ geändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Geltungsbereich
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom
30.10.2019 bis einschließlich 02.12.2019
während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per E-Mail an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kreisstadt Homburg, den 16.10.2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister