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Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Zunderbaum, 1. Änderung"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 16.10.2019

B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Zunderbaum, 1. Änderung" in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 12.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Zunderbaum, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren geändert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbegebietes schaffen. Die Erschließung des Plangebiets ist über die Straße „Am Zun-derbaum“ gewährleistet.

Der Bebauungsplan umfasst die beiden Flurstücke 1716/15 und 1722/18 und wird wie folgt begrenzt:
Im Osten verläuft die „Bexbacher Straße“ (B 423), im Süden grenzt das Areal an die Straße „Am Zunderbaum“ an, nordwestlich angrenzend befindet sich ein kleiner Gehölzbestand eines Automobilzulieferers.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m².

B Plan Am Zunderbaum 1


Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen sowie der Be-gründung in der Zeit vom

30.10.2019 bis einschließlich 02.12.2019

während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per Email an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.

Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kreisstadt Homburg, den 16.10.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 22.10.2019 | Drucken