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Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit nach § 137 ff BauGB an der Planung zur Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des „Quartier Erbach“ in Homburg im Stadtteil Erbach, Gemarkungen Erbach-Reiskirchen und Homburg

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 23.07.2020

B E K A N N T M A C H U N G
über
die Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit nach § 137 ff BauGB
an der Planung zur Festlegung eines Sanierungsgebietes
für den Bereich des „Quartier Erbach“ in Homburg im Stadtteil Erbach,
Gemarkungen Erbach-Reiskirchen und Homburg

Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des „Quartier Erbach“ in Homburg im Stadtteil Erbach
- Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit nach § 137 ff BauGB

Gemäß § 141 (1) BauGB ist es Aufgabe der Kreisstadt Homburg, Beurteilungsgrundlagen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu erstellen. Dies ist mit der Aufstellung von Entwicklungszielen im ISEK für das Quartier Erbach vom geschehen (siehe Kapitel 1.4). Üblicherweise werden die Ziele und Zwecke der Sanierung in einem fortzuschreibenden Sanierungskonzept niedergelegt. Die zunächst allgemein formulierten Ziele der Sanierung müssen im Anschluss an die Vorbereitenden Untersuchungen (im vorliegenden Fall sind diese gem. § 141 (2) BauGB ersetzt) im Verlauf der Umsetzung konkretisiert werden. Die vorgenommene 1. Fortschreibung des ISEKs hat diese Aufgabe übernommen im Rahmen des derzeit möglichen Konkretisierungsgrads.

Wie im ISEK „Quartier Erbach“ vom 4.4.2017 (S. 7ff) und der vorliegenden 1. Fortschreibung des ISEK „Quartier Erbach“ (S. 14 ff.) festgestellt wurde, weist das in Anlage 1 zum Entwurf der Sanierungssatzung „Quartier Erbach“ abgegrenzte vorgesehene Sanierungsgebiet städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 BauGB auf.

So entspricht die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets des ISEKs auch der Abgrenzung des vorgeschlagenen Sanierungsgebiets (nach Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 „sind die Fördergebiete [eines ISEKs] räumlich abzugrenzen. Die räumliche Abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB [...] erfolgen.“). Dies ist von der Kreisstadt Homburg so beabsichtigt.

Es soll eine Sanierung im vereinfachten Verfahren vorgenommen werden. Es ist nicht mit deutlichen Bodenwertsteigerungen durch nachhaltige Eingriffe in die Gebietsstruktur zu rechnen. Deshalb kommen im vereinfachten Verfahren die Bestimmungen des dritten Abschnitts §§ 152-156a BauGB nicht zum Tragen. Besagte Vorschriften umfassen den Umgang mit sanierungsbedingten Werterhöhungen und die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen. Sie kommen in dem bezeichneten Stadtbereich nicht zum Einsatz.

Ein wesentliches Instrument bei der Umsetzung der Sanierungsziele ist die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung bestimmter Maßnahmen privater Eigentümer im Sanierungsgebiet. Hierbei kommen insbesondere in Frage:

• Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude gem. § 10f EstG
• Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gem. § 7h EStG
• Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen gem. §§ 11a, 11b EStG.

Ziele der Sanierung sind aufbauend auf den Aussagen des ISEKs vom 4.4.2017:

a) Substanzaufwertung modernisierungs- und sanierungsbedürftiger Gebäude;
b) funktionale Aufwertung von Bereichen mit hohen Funktionsmängeln (z. B. Gebäude-, Wohnungs- oder Ladenleerständen);
c) gestalterische Aufwertung vernachlässigter Wohnumfeldbereiche und Straßenräume.

Die Gebäude und Grundstücke befinden sich überwiegend in den Händen privater Eigentümer. Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die privaten Eigentümer sanierungs- und modernisierungsbedürftiger Gebäude dazu zu bewegen, notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden vorzunehmen. Hierzu sollen insbesondere folgende Sanierungsmaßnahmen dienen:

• Modernisierung / Sanierung von Gebäuden mit baulichen Mängeln
• Sanierung sanierungsbedürftiger Fassaden zur Aufwertung des Straßenbildes
• Beseitigung von Ladenleerständen
• Aufwertung des Wohnumfelds (Vorgärten, Hinterhöfe), z. B. durch Begrünung, Entsiegelung, Entkernung.

Darüber hinaus verfolgt die Stadt weitere Ziele, die in den besonders betroffenen Bereichen mit Hilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden sollen:

• Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch gestalterische Aufwertung und Begrünung des öffentlichen Raums, insbesondere im Umfeld der ehemaligen Kaserne und im Ortskern von Alt-Erbach
• Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung störender Gemengelagen Wohnen/ Gewerbe und zur Verbesserung der Erschließung von Gebäuden in der 2. Reihe.

Die genaue Grenze des Untersuchungsgebiets und des vorgeschlagenen Sanierungsgebiets ist dem Lageplan mit der Abgrenzung des geplanten Sanierungsgebietes zu entnehmen. Die Fläche beträgt ca. 129 ha.

Nach § 137 S. 1 BauGB soll eine „Sanierung“ nicht nur mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Satz 2 des § 137 BauGB bestimmt über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem allgemeinen Städtebaurecht hinaus im Sinne eines stärker aktivierenden Ansatzes, dass die „Betroffenen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden“ sollen.
Daher werden alle von der Sanierung Betroffenen zur Mitwirkung im Verfahren aufgefordert.

Übersichtsplan: Sanierungsgebiet „Quartier Erbach“

Übersichtsplan Sanierungsgebiet Quartier Erbach

Das ISEK „Quartier Erbach“ sowie dessen 1. Fortschreibung stehen auf der Homepage der Kreisstadt Homburg (homburg.de) unter der Rubrik: Rathaus, Städtebauförderung, Soziale Stadt - zur Verfügung.

Der Entwurf der Sanierungssatzung mit Übersichtsplan des geplanten Sanierungsgebietes sowie der betroffenen Flurstücke steht ebenso zum Download auf der Homepage der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter der Rubrik - Rathaus, Städtebauförderung, Soziale Stadt, Sanierungssatzung - zur Verfügung.

Auch können die Unterlagen Im Rathaus, Bau- und Umweltamt, Abt. Stadtplanung, Zimmer 420/421 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden und weitere Informationen erfragt werden. Die Beteiligung / Offenlage erfolgt vom 07.08.2020 bis 24.08.2020 einschließlich.

Bitte richten Sie Ihre Anregungen/Stellungnahmen bis 24.08.2020 an die Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, bzw. digital an stadtplanung@homburg.de.

Kreisstadt Homburg, den 23.07.2020

Der Oberbürgermeister
in Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 29.07.2020 | Drucken