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Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung § 137 BauGB zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Altstadt Homburg“

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 07.11.2018

B E K A N N T M A C H U N G
über
die Beteiligung und Mitwirkung
der Öffentlichkeit an der Planung §137 BauGB zum
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Altstadt Homburg“

Die Kreisstadt Homburg hat mit Beschluss vom 18.02.2016 die Vorbereitung der Sanierung für das unten abgebildete Untersuchungsgebiet eingeleitet. Der Beschluss wurde am 22.02.1017 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Kreisstadt hat vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungs-unterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
Hierzu wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Altstadt Homburg“ erarbeitet.

Der Stadtrat von Homburg hat in seiner öffentlichen Sondersitzung am 15.10.2018 das ISEK „Altstadt Homburg“ beschlossen.
Nach diesem Stadtratsbeschluss soll nun das (Sanierungs-) Verfahren nach § 136 ff BauGB (besonderes Städtebaurecht) eingeleitet werden.
Die Ausweisung des Sanierungsgebiets erfolgt nach § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Das beschlossene ISEK „Altstadt Homburg“ (Bestandteil des ISEK ist die Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB) ist die Grundlage dieses Sanierungsverfahrens.

Anhand dieser Grundlagen werden die öffentliche Auslegung und ebenso die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger stattfinden.

Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmenangeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

In diesem Verfahren wird sowohl der Öffentlichkeit, den Betroffenen als auch den Behörden die Möglichkeit eröffnet, Anregungen zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept „Altstadt Homburg“ vorzubringen.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird verwiesen:
„Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder Ihren Beauftragten Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.“

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchung befindet sich inmitten der Innenstadt von Homburg zwischen Talstraße und Schlossberg und erstreckt sich in etwa von der Kir-chenstraße bis hin zum Beginn der Bebauung der Karlsbergbrauerei in der Karlsbergstraße.
Das Programmgebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz“, für welches die Sanierungssatzung erstellt werden soll, enthält zusätzlich noch einen Teil der Karlsbergbrauereigebäude südlich der Karlsbergstraße zum Schlossberg hin.
Empfohlenes Programmgebiet städtebaulicher Denkmalschutz:

ISEK Programmgebiet
(Quelle: MESS Stadtplaner)

Die öffentliche Auslegung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Altstadt Homburg“, wird vom 27.11.2018 bis zum 10.12.2018 beim Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Dienststunden, durchgeführt.
Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Die Bekanntmachung und die ausgelegten Planunterlagen werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Kreisstadt Homburg, den 07.11.2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 13.11.2018 | Drucken